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Das Lostorfer Gemeindemagazin

ABSCHAFFUNG HINTERLEGUNG HEIMATSCHEIN – ABHOLUNG


Ausgangslage
Am 7. September 2022 hat der Kantonsrat die Revision Melde- und Hinterlegungsrecht (u.a. Änderung des Gemeindegesetzes und der Verordnung über die Harmonisierung amtlicher Register) beschlossen. Mit Regierungsratsbeschluss vom 20. März 2023 wurde die Revision per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Der Heimatschein ist ein Zivilstandsdokument und der Bürgerrechtsnachweis für Schweizerinnen und Schweizer im Inland und bei den Schweizer Vertretungen im Ausland. Seit dem 1. Januar 2024 ist der Heimatschein nicht mehr bei der Einwohnergemeinde der Niederlassung zu hinterlegen.

Abholung Heimatschein
Die bei der Gemeindekanzlei Lostorf hinterlegten Heimatscheine können persönlich abgeholt werden. Nehmen Sie dazu einen amtlichen Ausweis mit.

Hinweis
In der Regel sind bei den Einwohnergemeinden nur Heimatscheine von volljährigen Schweizerinnen und Schweizern hinterlegt. Gerne dürfen Sie sich vorgängig bei der Gemeindekanzlei über die Hinterlegung erkundigen: Gemeindekanzlei Lostorf, Tel. 062 285 80 80 oder info@lostorf.ch

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