ANLASSBEWILLIGUNG

Bisher mussten die Vereine resp. Organisationen von Festen beim Kanton eine Bewilligung einholen, wenn sie Speisen und/oder Getränke verkaufen oder eine Tombola und andere Glücksspiele durchführen wollten.
Gemäss dem neuen kantonalen Wirtschafts- und Arbeitsgesetz sind neu ab 1. Januar 2016 die Einwohnergemeinden für die Erteilung von Anlassbewilligungen zuständig. Als Anlass gilt eine Veranstaltung, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
– die Veranstaltung ist öffentlich (z.B. Dorfmäret, Dr schnällscht Lostorfer, Autoausstellung usw.),
– die Veranstaltung findet nicht in einem Gastwirtschaftsbetrieb statt (z.B. Kaffeehauskonzert, Tombola an Gewerbeausstellung usw.),
– es werden Getränke und Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgeld abgegeben (z.B. Beizlifest, Turnerabend, Jahreskonzert usw.),
– es wird öffentlicher oder privater Raum beansprucht (z.B. Fasnachtsumzug, 1. Maifest, Mountain-Bike-rennen usw.).
Weshalb erfolgt eine Änderung?
Die Kompetenzübertragung an die Gemeinden wurde vorgenommen, weil die Gemeinden mit den örtlichen Gegebenheiten besser vertraut sind als die kantonalen Behörden. Zudem stellt es für die Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen eine Vereinfachung dar, wenn sie sich für die Erteilung einer Anlassbewilligung an die Gemeinde vor Ort wenden können.
Gesuch drei Monate vorher einreichen
Das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung ist im Normalfall drei Monate vor der Veranstaltung einzureichen, wobei die Gemeinden (z.B. für kleinere Anlässe) auch kürzere Fristen akzeptieren können. Die Gemeinde stellt dazu ein Formular zur Verfügung, welches auf der Homepage der Gemeinde (www.lostorf.ch) heruntergeladen werden kann.
Zusätzliche Bewilligungen
Je nach Grösse eines Anlasses sind zudem verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen (z.B. bei Benützung der Kantonsstrasse oder Benützung des Waldes) oder Konzepte (z.B. Jugendkonzept, Sicherheitskonzept, Verkehrskonzept, Abfallkonzept) einzureichen.
An einem grossen Anlass, wie z.B an einem Kantonalturn- oder Kantonalschwingfest, braucht es ein Sicherheitskonzept. Bei solchen Anlässen müssen unter Umständen Strassen gesperrt werden, vielleicht wird auch eine Fläche im Wald für den Anlass genutzt. In diesen Fällen würde sich die Gemeinde an die genannten Stellen wenden und als Leitbehörde das Bewilligungsverfahren koordinieren. Am Schluss ist es aber die Gemeinde, die dem Gesuchsteller die Erlaubnis für den Anlass erteilt. Dann gibt es eine einzige Bewilligung für den Anlass, auch wenn mehrere Gesuche einzureichen waren.
Für die Veranstalter von grossen oder auch regelmässig durchgeführten Anlässen bedeutet die neue Regelung keine grosse Umstellung.
Gebühren
Bisher galt ein kantonales Gebührenreglement, in dem geregelt war, was eine Bewilligung kostet. Neu müssen diese Gebühren im Gebührenreglement der Gemeinde geregelt werden und bedingen die Zustimmung durch die Gemeindeversammlung. Der Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) hat den Gemeinden Empfehlungen über die Bandbreite der Gebühren abgegeben. Die Gebühren werden sich ungefähr im bisherigen Rahmen halten.