LIEBE LOSTORFERINNEN UND LOSTORFER

Der chinesische Philosoph Konfuzius (551 v. Chr. – 479 v.Chr.) hat einmal gesagt: «Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.» Angesprochen wird damit die Tatsache, dass sich Fehler nie ganz vermeiden lassen. Entscheidend ist aber, wie wir mit Fehlern umgehen.
Für Organisationen und Unternehmungen ist eine vernünftige Fehlerkultur wichtig. In einer gesunden Fehlerkultur werden begangene Fehler offen angesprochen. Nur so können sie zeitig behoben werden, nur so kann auch etwas daraus gelernt werden.
Wie sieht das in unserer Gemeindeverwaltung aus? Dass auch hier Fehler passieren, ist eine Selbstverständlichkeit. Entscheidend sind aus meiner Sicht zwei Punkte: Zum einen geht es darum, einen Fehler möglichst früh zu entdecken und zu beheben und zum anderen müssen wir Strukturen schaffen, die zu möglichst wenig Fehlern führen. Wie machen wir das?
In Unternehmungen und auch in der Verwaltung besteht die Gefahr der sogenannten «Betriebsblindheit». Viele Abläufe und Vorgänge werden routinemässig durchgeführt, weil man es in der Vergangenheit immer schon so gemacht hat. Fehler und Verbesserungspotential wird so kaum erkannt. Wichtig ist es daher, Prozesse zu hinterfragen und auch eine Aussensicht einzuholen.
Daher lassen wir beispielsweise die Verwaltung alle paar Jahre durch ein Beratungsbüro überprüfen. So kann festgestellt werden, ob wir effizient und kostengünstig arbeiten, ob wir sorgfältig arbeiten und ob wir zu viel oder zu wenig Personal haben. Zuletzt haben wir die Verwaltung im Jahr 2015 überprüfen lassen. Die meisten der damals kritisierten Punkte wurden inzwischen angepasst.
Unsere Schule wird alle sechs Jahre im Rahmen der sogenannten ESE (externe Schulevaluation) vom Kanton und von Experten der Pädagogischen Hochschule Nordwestschweiz (FHNW) überprüft. Auch hier geht es letztlich darum, die Qualität der Schule auf allen Ebenen zu verbessern. In der Verwaltung haben wir im letzten Jahr ein Internes Kontrollsystem (IKS) eingeführt. Beim IKS geht es zunächst darum, Risiken in den Verwaltungsabläufen, die zu Fehlern führen können, zu identifizieren und danach konkrete
Massnahmen zu ergreifen, vermeidbare Fehler möglichst zu verhindern.
Eine andere Kontrollmöglichkeit sind Rechtsmittelentscheide. So können beispielsweise Einspracheentscheide der Baukommission angefochten werden. Werden sie regelmässig von der höheren Instanz aufgehoben, muss möglicherweise die Qualität der Arbeit der unteren Instanz hinterfragt werden.
Zahlreiche weitere Massnahmen könnten hier erwähnt werden. Als Fazit kann festgehalten werden, dass wir in der Verwaltung sehr viel unternehmen, um Fehler zu vermeiden. Trotz all dieser Massnahmen lassen sich Fehler nie ganz verhindern. Sollten Sie davon betroffen sein, seien Sie mit uns etwas nachsichtig. Auf jeden Fall sollten wir uns bewusst sein, dass Fehler nur in Demokratien gerügt werden können und daher auch nur hier eine wirksame Fehlerkultur entstehen kann. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine möglichst fehlerlose Frühlingszeit.
Ihr Gemeindepräsident