LIEBE LOSTORFERINNEN UND LOSTORFER

Lostorf darf sich seit dem 12. März 2024 offiziell «Energiestadt» nennen. Mit dem Label «Energiestadt» werden Gemeinden ausgezeichnet, welche überdurchschnittliche Anstrengungen im Bereich der kommunalen Energie- und Klimapolitik unternommen haben. Verliehen wurde uns das Label, nach einem mehrmonatigen Aufnahmeprozedere, durch den Trägerverein Energiestadt, im Rahmen des Programms «EnergieSchweiz in den Gemeinden». In der Schweiz gibt es rund 460, im Kanton Solothurn insgesamt
10 Energiestädte.
Am 27. Juni 2024 haben wir zusätzlich von Pro Senectute das Label «Altersfreundliche Gemeinde» erhalten. Mit diesem Label wurden erstmals im Kanton Solothurn 14 Gemeinden ausgezeichnet, die sich dafür einsetzen, dass sich Seniorinnen und Senioren bei ihnen wohlfühlen.
Natürlich freut man sich als Gemeinde über derartige Auszeichnungen. Labels zeigen auf, dass eine Gemeinde in einem bestimmten Bereich besondere Anstrengungen unternommen hat. Aus meiner Sicht dürfte allerdings der Wert von Labels nicht überbewertet werden. Insbesondere sollten sie nicht zum Schulterklopfen animieren, sondern als Motivationsfaktor dienen, die entsprechenden Dienstleistungen
weiter zu verbessern.
Die Frage sei aber erlaubt, wozu unsere Gesellschaft überhaupt Labels benötigt. Nachdem unsere Welt immer komplexer und komplizierter wird, sind sie eine Art Richtschnur, um ökologisch, sozial oder gesundheitlich wertvolle Produkte oder Dienstleistungen auszuzeichnen. Die Anzahl der unterschiedlichen Labels hat jedoch in den letzten Jahren inflationär zugenommen. Geschätzt wird, dass es inzwischen rund 1‘000 verschiedene Labels gibt. Wer sich wirklich nachhaltig verhalten möchte, wird daher nicht umhin
können, den Wert der verschiedenen Labels kritisch zu hinterfragen, damit wertvolle Labels von blossen Marketinginstrumenten unterschieden werden können.
Ein anderes Thema, das uns in den letzten Wochen beschäftigt hat, war die Buslinie 517 (Dulliken-Obergösgen-Lostorf-Mahren), die der Regierungsrat finanziell nicht mehr unterstützten wollte. Hintergrund war, dass deren Kostendeckungsgrad unter 20 % liegt. Grundsätzlich muss man Verständnis haben, dass der Kanton unrentable Buslinien nicht mitfi nanzieren will und gemäss ÖV-Gesetz auch gar nicht mitfinanzieren darf. Festzuhalten ist aber, dass der Kanton bei seiner Beurteilung auf veraltete Zahlen abgestellt und nicht berücksichtigt hat, dass der Kostendeckungsgrad dieser Linie im Jahr 2025, aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Fahrgastfrequenzen, gegen 25 % betragen dürfte. Glücklicherweise konnte mit verschiedenen Aktionen und Massnahmen verhindert werden, dass der Kantonsrat dem Antrag des Regierungsrats zustimmte. Somit steht fest, dass die Linie 517 zumindest zwei weitere Jahre weiterbetrieben wird. Soll der Ortsteil Mahren weiterhin mit dem ÖV erschlossen werden, liegt es nun an uns Lostorferinnen und Lostorfern, den Bus entsprechend rege zu benützen. Falls
das Sommerwetter weiterhin regnerisch sein sollte, gibt es somit eine sinnvolle Beschäftigung.
Ich wünsche Ihnen eine erholsame Sommerzeit.
Ihr Gemeindepräsident