SANIERUNG DER KANTONSSTRASSE LOSTORF

Nun steht sie also schon fast fertig da, unsere neue «alte» Hauptstrasse. Nur beim südlichen Dorfeingang ist noch ein kurzes Stück der Sanierung im Gang. Leider liess sich dort der Einsatz einer Verkehrsampel mit einspurigem Verkehrsfluss nicht vermeiden. Doch wie wir im bereits sanierten Teil sehen, haben sich die Behinderungen während der Bauphase gelohnt: ruhig, ja fast schwebend, fährt man jetzt auf dem neuen, tiefschwarzen Belag. Doch welche Änderungen hat es sonst noch gegeben?
Mehrzweckstreifen
Eine der markantesten Änderungen ist der neue Mehrzweckstreifen, der sich zwischen den beiden Fussgängerstreifen beim Kindergarten Kirchmatt und der Migros erstreckt. Dieser dient, wie es der Name schon sagt, mehreren Zwecken. Er kann beim Abbiegen in eine Nebenstrasse sowohl dem motorisierten Verkehr, als auch dem Langsamverkehr als Einspurstrecke dienen. Zudem hat ein Fahrzeuglenker beim Einbiegen in die Hauptstrasse die Möglichkeit, in zwei Etappen auf die Hauptstrasse zu gelangen. Dabei ist zuerst der von links kommende Verkehr zu beobachten und auf den Mehrzweckstreifen zu fahren. Anschliessend wird auf den von rechts kommenden Verkehr geachtet und dann definitiv in die Hauptstrasse eingebogen. Hauptsächlich dient der Mehrzweckstreifen aber den Fussgängerinnen und Fussgängern. Sie können auf der gesamten Länge des Streifens die Strasse in Etappen queren, sind dabei aber, im Gegensatz zum Fussgängerstreifen, nicht vortrittsberechtigt. Wir empfehlen allen Fussgängerinnen und Fussgängern, die einen besonderen Schutz benötigen, insbesondere den Schülerinnen und Schülern, nach wie vor die Hauptstrasse bei den Fussgängerstreifen zu queren.
Selbstverständlich gilt auf dem Mehrzweckstreifen in besonderer Weise, was auch sonst im Strassenverkehr gilt: «Fahr rücksichtsvoll und mit Bedacht, weil‘s sonst auf einmal heftig kracht!»
Eine weitere markante Änderung betrifft die Markierungen der Vortrittsregelung bei den Nebenstrassen. Wo diese über eine Trottoirüberfahrt in die Hauptstrasse einmünden, gilt dies als ausreichender Hinweis auf die Vortrittsberechtigung der Hauptstrasse. Auf alle anderen Markierungen und Signalisationen wird daher an diesen Stellen verzichtet. Dabei ist im Weiteren zu beachten, dass die Trottoirbenutzer gegenüber den Einmündenden auch Vortritt haben.
Selbstverständlich wurden im Rahmen der Sanierung der Strasse auch alle Werkleitungen instand gestellt, so dass die neue Strasse auch möglichst lange im jetzigen Glanz der ebenfalls neuen LED-Beleuchtung erhalten bleibt.
Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals bei der ganzen Bevölkerung für Ihr Verständnis und die rücksichtsvolle Fahrweise in der Baustelle und der Umfahrung bedanken und Ihnen und uns eine lange, unfallfreie Betriebszeit der neuen Hauptstrasse wünschen.