S’RÖSLI VOM DOTTEBÄRG VERZÖUT…

… USEM WAHLBÜRO
2021 ist ein Wahljahr – es wurden bereits Kantonsräte und Regierungsräte gewählt und bald stehen bei uns auch die Gemeinderatswahlen an.
Ich selber war nie wirklich politisch aktiv – nur für eine kurze Zeit einziges Mitglied und Parteipräsidentin der «Make Rösli Great Again» Partei. Ansonsten helfe ich ab und zu im Wahlbüro aus, deshalb ist es mir ein grosses Anliegen, der Bevölkerung zu helfen, in Zukunft die Wahlunterlagen richtig zu handhaben.
Falls Sie noch nicht 18 sind (keine Angst, der Text bleibt jugendfrei), oder nicht Bürger / in dieses Landes, könnte es etwas schwierig werden mit Wählen, da Sie dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch keine Wahlunterlagen bekommen haben. Wenn Sie aber die ersten beiden Kriterien erfüllen, und im Besitz eines gut gefüllten Couverts sind, sollten Sie dieses sorgsam und mit viel Liebe öffnen und nicht aufreissen, als gäbe es kein Morgen mehr.
Anschliessend unterschreiben Sie gleich als erstes den Stimmausweis; bestenfalls mit Ihrem Namen, oder zumindest sollte es in etwa ähnlich aussehen (falls Ihre Standardunterschrift aus drei Kreuzen besteht, sollte das vermutlich auch passen).
Nun kippen Sie die gefühlten 2,5 Kilogramm Werbeunterlagen auf den Teppich, machen eine Auslegeordnung, und wählen die für Sie passenden Personen aus. Bei den Gemeinderatswahlen sind es übrigens nur 25 Gramm Werbeunterlagen – Es ist zwar lustig (für Sie), wenn Sie Namen aufschreiben, welche sich nicht offiziell zur Wahl gestellt haben, aber Sie verschwenden damit meine wertvolle Zeit im Wahlbüro.
Bestechungsgelder sollten Sie übrigens direkt an die zu wählenden Personen schicken und nicht im Wahlcouvert beilegen.
Nachdem das Couvert wieder verschlossen wurde, kommt nun der wichtigste Punkt:
Die Unterlagen müssen zwingend bei der Gemeinde in den Briefkasten geworfen werden (aber auf der richtigen Seite, nicht da wo die Liebesbriefe an die Gemeindeangestellten eingeworfen werden).
Falls Sie noch «alte Schule» sind und gerne live in die Urne einwerfen, geht das natürlich auch – das mit den Bestechungsgeldern fällt dann aber im Fall noch mehr auf.
Gute Wahl!