An der letzten Gemeindeversammlung wurde über den Kredit für die Ortsplanungsrevision der Einwohnergemeinde Lostorf abgestimmt. Die Arbeiten sollen im Januar 2024 starten.
Allgemeine Grundsätze:
Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre Ortsplanung ca. alle zehn bis fünfzehn Jahre zu überprüfen und, wenn nötig, anzupassen (§ 10 Abs. 2 PBG). Dabei prüft eine Gemeinde, ob die noch unbebauten Bauzonen für ihre weitere Entwicklung ausreichen oder nicht. Ein ständig wiederkehrendes Problem ist
dabei, dass kein Bauland mehr erhältlich ist, unter anderem auch, weil eingezontes Bauland gehortet wird. Dieses nicht verfügbare Bauland rechtfertigt aber grundsätzlich keine Neueinzonungen (kantonaler Richtplan 2000 SW-2.1.4). Der zeitliche Planungshorizont umfasst die nächsten 15 Jahre. Zu berücksichtigen sind die Planungsgrundsätze des Bundes, der kantonale Richtplan, die vorhandenen Siedlungs- und Infrastrukturen und die Bevölkerungsentwicklung (§ 26 Abs. 2 PBG).
Konkrete Umsetzung:
Bei der anstehenden Gesamtrevision der Ortsplanung werden alle Unterlagen (Grundlagen und Nutzungspläne) überprüft, angepasst oder neu bestätigt. Das zentrale Planungsinstrument stellt dabei das räumliche Leitbild (RL) dar. Dieses (und nur dieses) wird von der Gemeindeversammlung genehmigt. Die restlichen Pläne und Reglemente werden dann anhand des RL erarbeitet, zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich aufgelegt und vom Gemeinderat zu Handen des Regierungsrats verabschiedet, welcher die Genehmigung vornehmen kann. Zu jeder Zeit ist uns aber der Einbezug der Bevölkerung ein sehr grosses Anliegen. Geplant ist, dass bereits in einer frühen Phase (erste Hälfte 2024) eine Startveranstaltung durchgeführt wird, bei welcher sich die gesamte Bevölkerung einbringen und ihre Wünsche und Anliegen deponieren kann. Im weiteren Prozess wird es aber auch andere Mitwirkungsveranstaltungen und Vernehmlassungen geben. Über den gesamten Prozess werden wir laufend im Internet orientieren. Die Ortsplanungsrevision wird unser Dorf für die nächsten paar Jahre stark prägen. Wir bitten Sie daher, die
Gelegenheit zur Mitwirkung auch rege zu nutzen und bedanken uns bereits an dieser Stelle für Ihr Engagement.