STEUERN FÜR ANFÄNGER

Sie sind volljährig geworden? Gratulation – jede Menge neu erworbene Rechte! Aber – leider – auch die Pflicht, Steuern zu bezahlen! Was Sie in Bezug auf die (Gemeinde-) Steuern wissen sollten:
Sie erhalten ab jetzt alljährlich im Februar vom Kantonalen Steueramt Ihre eigene Steuererklärung zugesandt, Abgabetermin ist jeweils der 31. März. Diese Abgabefrist kann bei Bedarf auf ein einfaches Gesuch hin verlängert werden: mit der der Steuererklärung beiliegenden Karte, per E-Mail an fristverlaengerung.so@fd.so oder direkt über die Homepage des Steueramtes.
Mit der Steuererklärung müssen Sie Auskunft über Ihr Einkommen erteilen (und mit Beweismitteln belegen), Ihre Steuerabzüge und Ihr Vermögen. Die zuständige Veranlagungsbehörde wird Ihre Angaben prüfen und eine Veranlagung erstellen. Die darauf ausgewiesenen steuerbaren Einkommens- und Vermögensbeträge sind Grundlage für die Berechnung der Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern. Sollten Sie mit der Berechnung der Steuerbehörde nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung Einspruch erheben und die Korrektur von Fehlern verlangen.
Unsere Finanzverwaltung erhält von der Veranlagungsbehörde einmal im Monat ein «Steuerfile» mit den Zahlen dieser Veranlagungen. Wir als Gemeinde «hinken» mit der Rechnungsstellung immer ein wenig hinterher: wir können die Zahlen einmal im Monat verarbeiten, das Kantonale Steueramt verarbeitet die Veranlagungen täglich.
Nach Erhalt des monatlichen Steuerfiles importieren wir die Zahlen in unser Abrechnungssystem und generieren so die entsprechenden Gemeindesteuer-Rechnungen. Zurzeit verlangt die Gemeinde einen Steuersatz von 109% (d.h. die Gemeindesteuern betragen 109% der einfachen Staatssteuer) dessen, was in der Veranlagung ausgewiesen wird. Ausserdem erledigt die Finanzverwaltung das Inkasso für die Römisch-katholischen, die Reformierten und die Christ-katholischen Kirchgemeinden. Der Prozentsatz für die Kirchensteuern wird von der jeweiligen Kirchgemeinde festgesetzt und auf Grundlage der einfachen Staatssteuer berechnet. Bis zu Anfang dieses Jahrhunderts wurden die Steuern noch nachträglich erhoben, in den Jahren 2001 resp. 2003 wurde in der gesamten Schweiz auf Gegenwartsbesteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass die Einkommens- und Vermögenssteuern in dem Jahr geschuldet sind, in dem das Einkommen erzielt wird. Das Vermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende des jeweiligen Jahres, dem 31. Dezember. Dieser Tag ist auch der Stichtag dafür, wo Sie Ihre Gemeindesteuern bezahlen müssen. Wo Ihr Wohnsitz an diesem Tag ist, wird die Gemeindesteuer in Rechnung gestellt.
Seit dem Systemwechsel wird jeweils ein Vorbezug für das laufende Jahr erhoben. Die Vorbezugsrechnung wird per Ende März gestellt, der Rechnungsbetrag wird entweder aufgrund der letzten definitiven Veranlagung, den Angaben der Vorgemeinde oder den Angaben des Steuerpflichtigen selbst erhoben und ist in Lostorf in drei Raten jeweils per Ende April, Juni und September zahlbar. Erst nach Abgabe der Steuererklärung im folgenden Jahr und der Erstellung der Veranlagung wird dann die tatsächliche Steuer festgesetzt und eine definitive Steuerrechnung für das Vorjahr gestellt. Erweist sich der Vorbezug als zu hoch, erhalten Sie den zu viel bezahlten Betrag mit Zins zurück. War der Vorbezug jedoch zu tief, ist die Differenz innert 30 Tagen nachzuzahlen. Generell gilt bei der Berechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern das Prinzip der Progression: Je höher die zu versteuernden Beträge, desto höher ist auch die prozentuale Steuer an Bund, Staat und Gemeinde. Wir raten jedermann und -frau zur pünktlichen Bezahlung der Vorbezugs-Steuerrechnung, auch wenn der Betrag noch provisorisch ist. Gerade beim Eintritt in das Berufsleben ist es sehr verführerisch, den erarbeiteten Lohn zügig und grosszügig auszugeben – es ist schliesslich toll, nun plötzlich so viel mehr Geld zur Verfügung zu haben! Aber wenn man dann allzu verschwenderisch damit umgeht, wird schnell einmal mehr ausgegeben, als eigentlich zur Verfügung steht.
Unser Tipp: das erwartende steuerbare Einkommen und die entsprechenden Steuern berechnen (z.B. www.steuerrechner.so.ch), ein Monats-Budget erstellen und sich auch daran halten.