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Das Lostorfer Gemeindemagazin

UMGEBUNGSGESTALTUNG IN DER KERN-UND KERNRANDZONE

Im Sommer findet das Leben draussen statt. Dies gilt insbesondere für den letzten Sommer bei uns, der dem Sonnenhungrigen keine Wünsche offen liess.
Dadurch steigt aber auch der Wunsch nach Aussenräumen, die speziell für die jeweiligen Bewohner gestaltet werden. Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Umgebung stellt sich oftmals die Frage, ob dafür ein Baugesuch erforderlich ist. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen «mindestens jene künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Einrichtungen, die in bestimmter fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Vorstellung über die Nutzungsordnung zu beeinflussen, sei es, dass sie den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen.» (BGE 113 Ib 314, 315 f.).

Daraus lässt sich ableiten, dass auch eine Änderung der Nutzung des Aussenraums, sofern sie mit einer Umgestaltung des Terrains oder auch nur des Bodenbelags einher geht, bewilligungspflichtig ist. Dies gilt insbesondere in denjenigen Bauzonen, die auch gestalterische Vorschriften enthalten, wie bei uns die Kern- und Kernrandzonen. Der Ausschuss Kernzone (Markus Treichler, Architekt/Susi Hess, Architektin ETH/ Gaby Lätt, Landschaftsarchitektin) hat das Baugesuchs-Beiblatt «Umgebungsgestaltung» erarbeitet,
welches Hinweise auf wichtige Punkte zur Gestaltung der Umgebung gibt. Dieses Hilfsmittel ist ab sofort im Online-Schalter der Einwohnergemeinde Lostorf abrufbar und wird den Bewohnern der betroffenen Zonen zugestellt. Wir danken dem Ausschuss Kernzone für seine wertvolle Arbeit und hoffen, auch weiterhin den Charakter unseres Dorfkerns zu erhalten.

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