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Das Lostorfer Gemeindemagazin

Alle vier Jahre werden in Lostorf die Behördenmitglieder gewählt. 2017 ist wieder ein Wahljahr. Regelmässig gibt es in den verschiedenen Gremien Vakanzen. Vielleicht wäre dies für Sie der ideale Zeitpunkt für ein Engagement in der Gemeinde. Gerne gebe ich Ihnen einige Informationen zu diesen Wahlen.

Wann wird gewählt?

Am 21. Mai 2017 wird einer Volkswahl der Gemeinderat gewählt, am 2. Juli 2017 das Gemeindepräsidium, das Vizepräsidium sowie der Friedensrichter. Im September 2017 werden die Kommissionsmitglieder gewählt.

Was sind die Voraussetzungen, die Sie mitbringen müssen?

Wer in der Gemeinde stimmberechtigt ist, ist auch wählbar. Ein spezifisches Fachwissen ist für die meisten Ämter keine Voraussetzung. Wichtig sind demgegenüber ein gesunder Sachverstand, eine gewisse Offenheit gegenüber anderen Meinungen und die Freude am Dialog. Für den Gemeinderat sind weitere Kompetenzen wie Führungs- und Repräsentationsfähigkeit oder die Fähigkeit zu konzipieren und planen hilfreich.

Müssen Sie einer Partei angehören?

Das Engagement in der Gemeinde ist nicht an eine Parteimitgliedschaft gebunden. Sie verpflichten sich dem Wohl der ganzen Gemeinde. Trotzdem brauchen Sie für eine Kandidatur die Unterstützung einer Ortspartei. Sollten Sie keiner Partei angehören, können Sie sich bei einer unserer Ortsparteien melden. IN Lostorf sind folgende Parteien aktiv: CVP, FDP, Freie Liste, SP und SVP. Die Kontaktdaten der Parteien finden Sie auf der Homepage der Gemeinde (www.lostorf.ch/de/politik/parteien). Die Parteien werden spätestens im Frühjahr 2017 ihr Wahllisten bilden. Sinnvoll ist es somit, sich frühzeitig zu melden.

Wie hoch ist die finanzielle Entschädigung?

Als Gemeinderat bzw. Gemeinderätin erhalten Sie derzeit ein jährliches Honorar von CHF 3’000.- sowie Sitzungsgelder. Kommissionsmitglieder erhalten ebenfalls ein Sitzungsgeld. Im Moment beträgt das Sitzungsgeld CHF 48.- bzw. CHF 74.-, wenn die Sitzung mehr als 2 1/2 Stunden gedauert hat. Geregelt ist dies im Anhang der Dienst- und Gehaltsordnung. Speziell entschädigt werden die Kommissionspräsidenten, die Aktuare der Kommissionen und die Mitglieder des Wahlbüro.

Welche Gremien gibt es?

a) Gemeinderat

(7 Mitglieder plus 7 Ersatzmitglieder)

Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde. Er führt die Gemeinde in strategischer Hinsicht, plant und koordiniert die Gemeindetätigkeiten. Er stellt Anträge an die Gemeindeversammlung und vollzieht die gefassten Beschlüsse. Der Gemeinderat beaufsichtigt das Gemeindepersonal. Er ist auch dessen Anstellungsbehörde. In Lostorf gibt es das Ressortsystem. Jedes der sieben Gemeinderatsmitglieder steht einem Ressort vor, bearbeitet selbstständig die entsprechenden Geschäfte und vertritt das Ressort gegen aussen.

Die aktuellen Gemeinderatsmitglieder die auch gerne Auskunft über ihr Ressort geben, sind auf der Homepage der Gemeinde (www.lostorf.ch/de/politik/behoerden/welcome.php?amt_id=2455) ersichtlich. Der Gemeinderat tagt in der Regel alle zwei Wochen.

b) Bau- und Planungskommission

(7Mitglieder)

Die Bau- und Planungskommission prüft und bewilligt Baugesuche. Weiter ist sie zuständig für Planungsfragen (z.B. Ortsplanung). Zusammen mit dem Werkhof und dem Hauswartspersonal sorgt sie zudem für den Unterhalt und den Qualitätserhalt der gemeindeeigenen Werke (Strassen, Wasserversorgung, Kanalisation) und der Gemeindeliegenschaften. Auch der Unterhalt des Friedhofs fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kommission. Vorteilhaft ist es, als Mitglied der Baukommission über einen bautechnischen Hintergrund zu verfügen, da sehr häufig Pläne gelesen und bauliche Fragen beurteilt werden müssen. Die Bau- und Planungskommission tagt in der Regel monatlich.

c) Finanzplankommission

(5 Mitglieder)

Die Finanzplankommission unterstützt den Gemeinderat bei der Vorbereitung des Budgets und der Finanz- und Investitionsplanung. Mitglieder der Finanzplankommission sollten über ein Finanzplankommission sollten über ein finanztechnisches Wissen verfügen. Sie tagen in der Regel zweimal pro Jahr.

d) Gehaltsregulativkommission

(3 Mitglieder)

Die Gehaltsregulativkommission ist das beratende Organ des Gemeinderats in allen Lohn-, und Vergütung- und Besoldungsfragen der Gemeinde. Die Kommission tagt bei Bedarf.

e) Kultur- und Sportkommission

(7 Mitglieder)

Die Kultur- und Sportkommission fördert sportliche und kulturelle Aktivitäten in der Gemeinde und berät den Gemeinderat in diesem Bereich. Verschiedene Anlässe der Gemeinde (Neujahrsapéro, Bundesfeier, Dorfmäret, Seniorenausflug, Jungbürgerfeier etc.) werden von dieser Kommission organisiert und durchgeführt. Jährlich finden 5 bis 8 Sitzungen statt.

f) Umweltkommission

(7 Mitglieder)

Die Umweltkommission ist für das Entsorgungswesen und die Förderung des Umweltschutzes in der Gemeinde zuständig. Dabei berät und informiert sie den Gemeinderat und die Bevölkerung. Den Entsorgungsbereich führt die Kommission in ihrem Kompetenzrahmen selbstständig. Jährlich finden 8 bis 10 Sitzungen statt.

g) Rechnungsprüfungskommission

(5 Mitglieder)

Die Rechnungsprüfungskommission überwacht den Finanzhaushalt, überprüft die Jahresrechnung auf Vollständig- und Richtigkeit und erstattet Bericht an die Gemeindeversammlung. Buchhalterisches Wissen und analytische Fähigkeiten sind daher für die Kommissionsmitglieder erforderlich. Jährlich finden 3 bis 4 Sitzungen statt.

h) Wahlbüro

(5 Mitglieder und 6 Ersatzmitglieder)

Das Wahlbüro führt die Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde durch. Es überwacht die Stimmabgabe an der Urne, wertet die Resultate aus und übermittelt sie an den Kanton. Politische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Zahl der Sitzungen richtet sich nach den durchzuführenden Abstimmungen und Wahlen.

Unser einzigartiges politisches Milizsystem basiert auf der freiwilligen Mitarbeit der Bevölkerung. Der Einsatz für die Öffentlichkeit bietet eine reiche Vielfalt. Sie erlernen Neues, lernen interessante Menschen kennen und haben die Möglichkeit, das eigene Umfeld und die Zukunft mitzugestalten. Engagieren auch Sie sich!

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