WAS IST EINE BÜRGERGEMEINDE.

Die Bürgergemeinde ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft. Sie umfasst alle in Lostorf heimatberechtigten Personen unabhängig ihres aktuellen Wohnortes. Die Bürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ, stimmberechtigt sind alle volljährigen und in der Gemeinde Lostorf wohnhaften Bürgerinnen und Bürger.
Geschichtliches
Der Kanton Solothurn kennt die Bürgergemeinden und die Einwohnergemeinden. Dabei ist die Bürgergemeinde die ältere Gemeindeform.
1831 wurde das 1. Gemeindegesetz der Kantons Solothurn erstellt und in der Kantonsverfassung von 1875 stand, dass ausschliesslich die Bürgergemeinden für die Verwaltung zuständig seien.
Im Laufe der Jahre veränderte sich das Verhältnis von Bürgern zu Nichbürgern in den Wohngemeinden zu Gunsten der Nichtbürger. Um auch diese Nichtbürger in die Dorfgemeinschaft einzubinden entstanden die Einwohnergemeinden.
1881 wurden in einer Verordnung des Regierungsrates erstmals die Einwohnergemeinden erwähnt. 6 Jahre später, im Jahre 1887, wurden die Einwohnergemeinden in der Verfassung des Kantons Solothurn verankert. Neue Aufgaben wurden vermehrt den Einwohnergemeinden zugeteilt. Mit der Zeit wurden auch Aufgaben der Bürgergemeinden den Einwohnergemeinden übertragen: In Lostorf 1981 die Wasserversorgung und 1996 das Sozial- und Vormundschaftswesen.
Kennzahlen der Bürgergemeinde Lostorf
Weltweit gibt es 5099 Personen welche den Heimatort Lostorf besitzen. Von diesen 5099 Personen leben ca. 650 in der Gemeinde Lostorf, diese bilden die Bürgergemeinde Lostorf.
Die Bürgergemeinde ist:
Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Unterer Hauenstein.
Weitere Mitglieder sind die Bürgergemeinde Hauenstein-Ifenthal, Trimbach, Winznau und Wisen.
Genossenschafterin der Alterswohnungen GAL in Lostorf
Die Bürgergemeinde besitzt:
424 ha Wald
21 km Waldstrasse
27 ha Wies- und Ackerland (welches in Pracht abgegeben wird)
Verschiedene Bauten und Picknickstellen
Die wichtigsten Aufgaben der Bürgergemeinde sind:
Einbürgerungen schweizerischer und ausländischer Staatsbürger
Pflege und Nutzung des Waldes
Unterhalt der Waldstrassen und Waldwege
Verwalten des verpachteten Allmendlandes
Unterhalt und Verwaltung der eigenen Liegenschaften
Verwalten des Johann und Helene Peier-Fonds.