Die Definition einer Gemeinde ist im Gemeindegesetz des Kantons Solothurn festgelegt und geregelt.
Gemäss diesem Gesetz bestehen
Zudem regelt dieses Gesetz die Rechtstellung der Gemeindeangehörigen, die Grundzüge der Organisation, den Finanzhaushalt sowie die Zusammenarbeit der Gemeinden, das Beschwerderecht und die Staatsaufsicht
Jeder Einwohner ist Mitglied der Einwohnergemeinde. Ist man gleichzeitig Bürger, ist man auch Mitglied der Bürgergemeinde. Bekennt man sich einer Kirche im Sinne einer Religionsgemeinschaft zugehörig (z.B. der röm-kath. oder evang.-ref.), so ist man zudem Mitglied dieser Kirchgemeinde.
Es werden also die Mitglieder für den Gemeinderat, den Bürgerrat und den Kirchgemeinderat gewählt. Im Gemeinde- und im Bürgerrat gilt die Proporzwahl. Das heisst, wer in dieses Gremium gewählt werden will, muss sich zu einer politischen Partei oder Gruppierung bekennen.
Im Kirchgemeinderat der röm.-kath. Kirche Lostorf ist dies keine Bedingung. Es wird eine Einheitsliste erstellt und die Parteizugehörigkeit ist nicht gefragt. In der Regel finden stille Wahlen statt, d.h. ein Urnengang entfällt.
Kirchgemeinderat?
Es gibt doch auch einen Pfarreirat!
Was ist der Unterschied?
Der Kirchgemeinderat resp. die Kirchgemeinde kümmert sich um die weltlichen Bedürfnisse wie Finanzen, Vermögensverwaltung, Steuern, Immobilien und zum Teil auch um das Personal. Das meiste Personal wird heute allerdings durch den Pastoralraum und nicht mehr durch die Kirchgemeinde angestellt. Sie stellt die Finanzen für die geistlichen (spirituellen) Aufgaben der Pfarrei zur Verfügung. Der Pfarreirat kümmert sich indes um das Pfarreileben, wie kirchliche Feste und Anlässe. Er unterstützt dabei den zuständigen Pfarrer und die Religionspädagogin und pflegt die Zusammenarbeit mit dem Kirchenchor, dem Frauen- und Mütterverein und anderen der Kirche nahestehenden Vereine.
Für die eigentlichen Aufgaben der Kirche, so z.B. die Glaubenslehre (Religionsunterricht, Ministranten), die Verkündigung, die Liturgie, die Seelsorge und die Sakramente, ist sowohl der Kirchgemeinderat als auch der Pfarreirat nicht zuständig.
Sind Sie interessiert neue Erfahrungen zu sammeln, Ihr Wissen zu vergrössern und damit Ihren CV (Lebenslauf) zu erweitern?
Dann machen Sie bei uns im Kirchgemeinderat oder im Pfarreirat mit!
Näheres erfahren Sie bei der Präsidentin:
Susy Segna | Kirchstr. 17 | 4654 Lostorf
Tel. 062 – 298 22 74
E-Mail: susanne.segna@bluewin.ch