Der Heimatort, eine Schweizer Spezialität
Hast du dich auch schon gefragt, warum in der Schweiz das Konstrukt von Heimatort und Geburtsort existiert? Und warum im Vergleich zu vielen anderen Ländern bei Schweizer Bürgern im Pass der Heimatort und nicht der Geburtsort steht? Diese Besonderheit ist ein historisches Relikt – früher war entscheidend, zu welcher Gemeinde man rechtlich gehörte und nicht, wo man geboren wurde. Vor dem 19. Jahrhundert lag die Armenfürsorge beim Heimatort und nicht bei der Wohngemeinde. Wenn jemand verarmte, krank wurde oder Unterstützung brauchte, dann musste diejenige Gemeinde helfen, in der diese Person das Bürgerrecht hatte – auch wenn sie ganz woanders lebte.
Mit der Gründung des Bundesstaates 1848 wurde die Niederlassungsfreiheit eingeführt. Menschen durften nun frei in andere Kantone ziehen. Man behielt den Heimatort als rechtliche Zuständigkeit. Gleichzeitig entstanden politische Einwohnergemeinden. Heute hat der Heimatort kaum noch eine soziale Bedeutung und hat vor allem identitäts- und verwaltungstechnische Funktionen.
Warum wurde diese Praxis nicht gänzlich abgeschafft? Die Gründe sind vielfältig: Heimatorte oder Bürgergemeinden besitzen oft viel Vermögen (Wälder, Land, Liegenschaften), oft spielen Tradition und lokale Identität eine Rolle, sind in der Regel politisch unabhängig und verspüren keinen grossen Reformdruck.
Bürgergemeinden kommen derzeit noch in vierzehn Kantonen vor, nämlich in Bern, Uri, Obwalden, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Wallis und Jura. Flächendeckend gibt es heute die Bürgergemeinden neben den politischen Gemeinden (Einwohnergemeinden) allerdings nur noch in den Kantonen Uri, Zug, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft; in den anderen genannten Kantonen sind sie ganz unterschiedlich stark vertreten.
Kurz gesagt, die Bürgergemeinde ist weit mehr als nur ein juristischer Überrest – Sie verwaltet grosse Wald- und Landflächen, pflegt Kultur und Geschichte, entscheidet über Einbürgerungen, unterstützt soziale Anliegen und ist ein sichtbarer Ausdruck der Gemeinschaft und Identität des Ortes.
Aufruf: Die Bürgergemeinde Lostorf besitzt rund 424 Hektar Wald und ist damit eine bedeutende Waldeigentümerin in der Region. Sie sorgt für die Pflege und den Unterhalt von Waldstrassen, Wanderwegen, Ruhebänken, Picknickstellen, Hütten und Unterständen und nimmt an Waldreservat- und Naturprogrammen des Kantons Solothurn für den Schutz von Lebensräumen und Biodiversität teil. All diese Arbeiten werden durch monatliche Einsätze (Samstagvormittag von April – Oktober) der Waldarbeitsgruppe WAG koordiniert und ausgeführt. Die Bürgergemeinde sucht laufend neue, helfende Hände – Bist du an einer sinnstiftenden Arbeit in der freien Natur interessiert? Dann melde dich doch gleich heute beim Bürgergemeindepräsidenten – Die Kontaktdaten findest du unter www.buergergemeinde-lostorf.ch.