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Das Lostorfer Gemeindemagazin

Parkieren auf den Quartierstrassen

Wir haben festgestellt, dass in letzter Zeit vermehrt Fahrzeuge auf den Quartierstrassen parkiert werden. Dies ist grundsätzlich gestattet, wenn die Voraussetzungen gemäss den unten aufgeführten Regeln erfüllt sind. Jedoch beeinträchtigt jedes auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeug die Übersichtlichkeit und kann dadurch auch die Verkehrssicherheit schmälern.

Das Parkieren auf der Fahrbahn ist verboten:

  • an Stellen, an denen ein Halte- oder Parkverbot signalisiert ist
  • wenn das Fahrzeug keine vorgeschriebenen Kontrollschilder
    aufweist
  • an unübersichtlichen Stellen, namentlich im Bereich von Kurven
    und Kuppen
  • in Engpässen und neben Hindernissen in der Fahrbahn
  • auf Strassenverzweigungen sowie vor und nach Strassenverzweigungen
    näher als 5 m von der Querfahrbahn
  • vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken
    (auch auf der gegenüberliegenden Strassenseite, wenn die Zu-
    und Wegfahrt dadurch behindert wird).

Beim Parkieren auf der Fahrbahn ist Folgendes zu beachten:

  • wo möglich sind die Fahrzeuge auf Parkplätzen abzustellen
  • eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt muss frei bleiben
  • In schmalen Strassen dürfen Fahrzeuge nur auf einer Seite
    parkiert werden, wenn sonst die Vorbeifahrt anderer
    Fahrzeuge
    erschwert würde
  • es ist platzsparend zu parkieren, doch darf die Wegfahrt
    anderer
    Fahrzeuge nicht behindert werden
  • ausserorts müssen am Fahrzeug zumindest auf der Seite des
    Verkehrs die Stand- oder Parklichter eingeschaltet werden.
    Bei nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen können durch die
    Polizei Bussen ausgestellt werden

Aus all diesen Gründen bitten wir die Bevölkerung die Fahrzeuge nur in Ausnahmefällen auf den Strassen abzustellen.

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